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Recht & Pflichten

Winterdienst in München: Räumpflicht, Zeiten und das Salzverbot

6 Min. LesezeitGebäudereinigung Experten
Winterdienst in München: Räumpflicht, Zeiten und das Salzverbot

Der Winterdienst ist der einzige Bereich der Objektbetreuung, in dem ein einziger versäumter Morgen einen Haftungsfall auslösen kann. Wer die Pflicht überträgt, wird sie nicht los – er wandelt sie in eine Auswahl- und Kontrollpflicht um.

Das Wichtigste in Kürze

  • In München gilt die Räum- und Streupflicht werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr, jeweils bis 20 Uhr.
  • Zu räumen ist ein Streifen von mindestens einem Meter Breite.
  • Bei anhaltendem Schneefall muss nachgeräumt werden – eine Räumung am Morgen genügt nicht.
  • Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich untersagt; gestreut wird abstumpfend mit Splitt oder Granulat.
  • Die Übertragung auf einen Dienstleister lässt eine Kontrollpflicht beim Eigentümer zurück.

Wer räumen muss

Die Stadt München überträgt die Räum- und Streupflicht für Gehwege per Satzung auf die Anlieger, also die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Vermieter können die Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen oder einen Dienstleister beauftragen – in beiden Fällen bleibt eine Kontrollpflicht bestehen.

Das ist der Punkt, der in der Praxis am häufigsten unterschätzt wird: Wer beauftragt und danach nie hinschaut, hat die Haftung nicht vollständig abgegeben. Ein dokumentierter Nachweis der Einsätze ist deshalb nicht nur für den Dienstleister nützlich, sondern auch für den Auftraggeber.

Zeiten und Umfang

Geräumt und bei Glätte gestreut werden muss an Werktagen ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Die zu räumende Breite beträgt mindestens einen Meter, sodass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Bei Gehwegen mit starkem Fußverkehr kann mehr geboten sein.

Wichtig ist die Dauerpflicht innerhalb dieses Zeitfensters: Schneit es weiter, muss nachgeräumt werden. Eine einmalige Räumung um sieben Uhr, nach der bis zum Abend nichts mehr passiert, erfüllt die Pflicht bei anhaltendem Schneefall nicht.

Umgekehrt gilt: Außerhalb des Zeitfensters – nachts oder nach 20 Uhr – besteht grundsätzlich keine Räumpflicht. Wer um 22 Uhr auf einem verschneiten Gehweg stürzt, kann sich in aller Regel nicht auf eine verletzte Pflicht berufen.

Das Salzverbot

In München ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich untersagt. Erlaubt ist es nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie steilen Treppen und starken Gefällen, und auch dann nur sparsam.

Der Grund ist nicht bürokratischer Natur: Salz gelangt über den Straßenraum in den Boden und schädigt Straßenbäume dauerhaft, außerdem greift es Bodenbeläge und Metallteile an. Reguläres Streumittel ist abstumpfendes Material – Splitt, Sand oder mineralisches Granulat.

Für die Praxis heißt das auch, dass nach dem Winter aufgeräumt werden muss: Splitt bleibt liegen, wird zur Rutschgefahr auf Fliesen und muss im Frühjahr zusammengekehrt und entsorgt werden. Diese Position gehört ins Winterdienstangebot – wenn sie fehlt, kommt sie später als Nachtrag.

Was ein Winterdienstvertrag regeln sollte

Ein brauchbarer Vertrag beantwortet vier Fragen: Welche Flächen sind erfasst? Ab welcher Schneehöhe wird ausgerückt? Wie oft wird bei anhaltendem Schneefall kontrolliert? Und wie wird der Einsatz dokumentiert?

  • Flächenplan mit den zu räumenden Wegen und Zugängen
  • Einsatzschwelle, üblicherweise ab wenigen Zentimetern Schneehöhe oder bei Glätte
  • Kontrollfahrten bei anhaltendem Schneefall
  • Dokumentation je Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme
  • Streumittel und Lagerung, Nachfüllung der Streugutkisten
  • Kehren und Entsorgen des Splitts im Frühjahr

Die Bereitschaft ist der eigentliche Kostenfaktor

Winterdienst kostet nicht deshalb, weil geräumt wird, sondern weil jemand ab 5 Uhr morgens einsatzbereit sein muss – auch an den vielen Tagen, an denen kein Schnee fällt. Angebote werden deshalb meist zweigeteilt kalkuliert: eine Bereitschaftspauschale für die Saison und ein Einsatzpreis je Räumung.

Ein Angebot, das nur Einsatzpreise nennt, ist entweder unvollständig oder rechnet die Bereitschaft in einen hohen Einsatzpreis ein. Beides ist möglich, aber man sollte wissen, welches Modell vorliegt – sonst vergleicht man in einem milden Winter Äpfel mit Birnen.

Häufige Fragen

Ab wann muss in München geräumt werden?

Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, jeweils bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss innerhalb dieses Zeitfensters nachgeräumt werden.

Darf ich in München Streusalz verwenden?

Auf Gehwegen grundsätzlich nicht. Zulässig ist es nur in Ausnahmefällen wie Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen. Regulär wird abstumpfend mit Splitt oder Granulat gestreut.

Kann ich die Räumpflicht auf die Mieter übertragen?

Ja, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ein Aushang genügt nicht. Es bleibt jedoch eine Kontrollpflicht des Eigentümers – gerade bei älteren oder häufig abwesenden Mietern.

Wer haftet bei einem Sturz?

Wer die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Bei übertragener Pflicht ist das primär der Beauftragte, bei nachweislich fehlender Kontrolle kann den Eigentümer eine Mithaftung treffen. Deshalb ist die Dokumentation der Einsätze so wichtig.

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