Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Gebäudereinigungsleistungen – insbesondere Unterhaltsreinigung, Glas- und Fensterreinigung, Grundreinigung, Bauendreinigung, Industriereinigung sowie Hausmeisterservice und Winterdienst – zwischen der Brian Group GmbH und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande. Maßgeblich ist der Umfang der Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungsumfang und Termine
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, das Bestandteil des Vertrags ist. Es benennt Flächen, Tätigkeiten und Häufigkeiten. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert beauftragt und abgerechnet. Die Reinigungszeiten und der Zugang zum Objekt werden schriftlich vereinbart; dies gilt insbesondere für die Übergabe von Schlüsseln und Alarmcodes.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Laufende Leistungen werden monatlich abgerechnet, einmalige Leistungen nach Ausführung. Zahlungen sind nach den vereinbarten Zahlungszielen ohne Abzug fällig. Preisanpassungen infolge tariflicher Lohnerhöhungen im Gebäudereiniger-Handwerk werden mit einer Frist von einem Monat schriftlich angekündigt und begründet.
§ 5 Beanstandungen und Nachbesserung
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Leistungserbringung, in Textform an die im Vertrag benannte Ansprechperson zu richten und sollen Bereich und Datum konkret bezeichnen. Berechtigte Beanstandungen beheben wir beim nächsten regulären Einsatz, bei erheblichen Mängeln kurzfristig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rechte.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt den Zugang zu den zu reinigenden Flächen im vereinbarten Zeitfenster sicher und benennt eine Ansprechperson. Soweit vereinbart, stellt er Strom, Wasser sowie einen abschließbaren Raum zur Lagerung von Material und Maschinen zur Verfügung. Besondere Anforderungen an Bodenbeläge, Oberflächen oder Hygienepläne sind vor Vertragsbeginn mitzuteilen.
§ 7 Haftung und Versicherung
Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Für Schäden, die auf unzutreffende oder unterbliebene Angaben des Auftraggebers zu Belägen und Oberflächen zurückgehen, haften wir nicht. Bereits bei Vertragsbeginn vorhandene Schäden werden bei der Objektbegehung dokumentiert.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Verträge über laufende Unterhaltsreinigung werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einmalige Leistungen enden mit ihrer Ausführung.
§ 9 Abwerbeverbot
Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate danach keine bei der jeweils anderen Partei beschäftigten Personen abzuwerben, die im Rahmen dieses Vertrags eingesetzt sind.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026 · Diese Vorlage ist vor Veröffentlichung rechtlich zu prüfen.