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Grundlagen

Reinigungskraft anstellen oder Firma beauftragen?

7 Min. LesezeitGebäudereinigung Experten
Reinigungskraft anstellen oder Firma beauftragen?

Auf den ersten Blick ist die eigene Reinigungskraft die günstigere Lösung: kein Aufschlag für Verwaltung und Marge, direkte Absprachen. Der Vergleich hält aber nur, solange man den Stundenlohn mit dem Stundensatz vergleicht – und das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Stundenlohn ist nicht der Kostenpunkt: Lohnnebenkosten, Urlaub und Krankheit kommen dazu.
  • Der größte Unterschied ist die Vertretung – bei eigener Kraft trägt der Arbeitgeber den Ausfall.
  • Material, Maschinen und deren Wartung sind bei eigener Kraft zusätzlich zu beschaffen.
  • Haftung bei Schäden liegt beim Arbeitgeber, nicht bei einer Betriebshaftpflicht des Dienstleisters.
  • Unterhalb weniger Stunden pro Woche kann die eigene Kraft aufgehen, darüber selten.

Was die eigene Kraft tatsächlich kostet

Zum Bruttolohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen U1 und U2, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und die bezahlten Ausfallzeiten für Urlaub und Krankheit. Über das Jahr gerechnet liegt der tatsächliche Stundenkostensatz spürbar über dem vereinbarten Stundenlohn.

Bei einem Minijob auf Pauschalabgabenbasis sieht die Rechnung anders aus, dafür ist die Verdienstgrenze eng, und die Frage der Vertretung stellt sich unverändert.

Hinzu kommt, was leicht übersehen wird: Reinigungsmittel, Wischsystem, Staubsauger, Leitern, Arbeitskleidung, deren Ersatz sowie die Zeit für Einkauf, Einweisung, Lohnabrechnung und Urlaubsplanung. Diese Positionen tauchen im gefühlten Vergleich nicht auf, sind aber real.

Der entscheidende Punkt ist die Vertretung

Bei einem Dienstleister ist die Vertretung dessen Problem. Fällt jemand aus, kommt eine andere Kraft – der Vertrag schuldet die Leistung, nicht eine bestimmte Person. Bei eigener Anstellung fällt die Reinigung aus oder muss vom Team übernommen werden, und der Lohn läuft im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen weiter.

In kleinen Objekten mit wenigen Stunden pro Woche lässt sich das überbrücken. In einem Objekt, das täglich gereinigt werden muss, ist es der häufigste Grund, warum aus der eigenen Kraft doch ein Dienstleistungsvertrag wird.

Haftung und Versicherung

Beschädigt eine angestellte Reinigungskraft etwas, greift der innerbetriebliche Schadensausgleich: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer regelmäßig gar nicht, bei mittlerer wird geteilt. Der Schaden bleibt also überwiegend beim Arbeitgeber – abgesehen davon, was die eigene Sach- oder Betriebshaftpflicht abdeckt.

Ein Reinigungsbetrieb bringt seine Betriebshaftpflicht mit. Das ist einer der Punkte, an denen der Aufschlag auf den Stundensatz tatsächlich eine Gegenleistung hat – und ein Grund, sich den Versicherungsnachweis vor Vertragsschluss zeigen zu lassen.

Was für die eigene Kraft spricht

Es gibt gute Gründe für die Anstellung, sie liegen nur selten beim Preis. Der wichtigste ist Kontinuität: dieselbe Person, die das Objekt genau kennt, direkt ansprechbar ist und flexibel auf Sonderwünsche reagiert. In kleinen Praxen, Kanzleien und Ladengeschäften mit wenigen Stunden pro Woche ist das oft die praktischere Lösung.

Ein zweiter Grund ist Vertraulichkeit: In Objekten mit sensiblen Unterlagen kann eine einzelne, langjährig bekannte Person das kleinere Risiko sein als ein wechselndes Team – wobei ein guter Dienstleister genau deshalb feste Zuordnung anbietet.

Der ehrliche Vergleich

Wer beide Wege vergleichen will, sollte auf beiden Seiten dieselben Posten ansetzen: Personalkosten inklusive Nebenkosten und Ausfallzeiten, Material und Maschinen inklusive Ersatz, Verwaltungsaufwand in Stunden, Versicherungsrisiko und die Kosten der Vertretung.

Als grobe Faustregel: Bis etwa fünf bis sechs Stunden Reinigung pro Woche kann die eigene Kraft aufgehen, wenn Ausfälle verkraftbar sind. Darüber und bei täglichem Turnus überwiegen in der Regel die Vorteile des Dienstleisters – nicht wegen des Stundensatzes, sondern wegen allem, was daran hängt.

Schwarzarbeit ist keine Option

Die vermeintlich billigste Variante – Barzahlung ohne Anmeldung – ist eine Ordnungswidrigkeit beziehungsweise Straftat und im Gewerbe zusätzlich ein steuerliches Problem, weil die Kosten nicht absetzbar sind. Bei einem Arbeitsunfall im Objekt haftet der Auftraggeber, ohne dass eine Versicherung eintritt.

Der Minijob mit Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist für den privaten wie den gewerblichen Bereich unkompliziert und kostet wenig Aufwand. Es gibt keinen praktischen Grund, darauf zu verzichten.

Häufige Fragen

Ab wann lohnt sich ein Reinigungsdienstleister?

Faustregel: ab etwa sechs Stunden Reinigung pro Woche oder sobald täglich gereinigt werden muss. Entscheidend ist weniger die Stundenzahl als die Frage, wie gut Sie einen mehrwöchigen Ausfall verkraften.

Was kostet eine angestellte Reinigungskraft wirklich?

Rechnen Sie zum Bruttolohn die Arbeitgeberanteile, Umlagen, Berufsgenossenschaft und bezahlte Ausfallzeiten hinzu, dazu Material und Maschinen. Der reale Stundenkostensatz liegt deutlich über dem vereinbarten Stundenlohn.

Wer haftet, wenn die eigene Reinigungskraft etwas beschädigt?

Überwiegend der Arbeitgeber. Nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs haftet die Kraft bei leichter Fahrlässigkeit in der Regel nicht. Prüfen Sie, ob Ihre Betriebs- oder Privathaftpflicht solche Schäden abdeckt.

Kann man beides kombinieren?

Ja, und das ist verbreitet: eine eigene Kraft für den täglichen Kleinbedarf und ein Dienstleister für Glasreinigung, Grundreinigung und Vertretung im Ausfall. Für viele mittlere Objekte ist das die praktikabelste Lösung.

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